Die Incoterms (Deutsche Fassung)

Die Incoterms (Zusammenfassung)
In internationalen Kaufverträgen werden oft Incoterms verwendet. Die Incoterms bedeutet (International commercial terms)
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) zuerst 1936 veröffentlicht und sind dann 1953, 1967, 1976, 1980, 1990 und 2000 den Entwicklungen des internationalen Handelsverkehrs angepasst worden.
Ziel der Incoterms ist es, Streitigkeiten über Käufer- und Verkäuferpflichten bei internationalen Kaufverträgen zu vermeiden. Sie werden dazu verwendet, in internationalen Handelsverträgen die Verantwortlichkeiten von Verkäufer und Käufer festzulegen und abzugrenzen. Incoterms sind aber kein internationales Recht. Sie müssen von den Vertragsparteien in den Vertrag aufgenommen werden und gelten auch nur zwischen den Parteien. Wichtig ist, daß die Klauseln präzise vereinbart werden, weil es sich eben nicht um international gültiges Recht, sondern um Parteivereinbarungen handelt.Es handelt sich um 13 normierte, international anerkannte Vertragsklauseln, deren Inhalt von Handelsbräuchen abgeleitet ist.
EXW
Ex Works ...
Ab Werk ... (Standort des Werks)
FCA
Free Carrier ...
Frei Frachtführer ... (vereinbarter Ort)
FAS
Free Alongside Ship ...
Frei Längsseits Schiff ... (vereinbarter Verladehafen)
FOB
Free On Board ...
Frei an Bord ... (vereinbarter Verladehafen)
CFR
Cost and Freight ...
Kosten und Fracht bezahlt bis ...(vereinbarter Bestimmungshafen)
CIF
Cost, Insurance and Freight ...
Kosten, Versicherung und Fracht bezahlt bis ... (vereinbarter Bestimmungshafen)
CPT
Carriage Paid To ...
Fracht bezahlt bis ... (vereinbarter Bestimmungsort)
CIP
Carriage and Insurance Paid To ...
Fracht und Versicherung bezahlt bis ...(vereinbarter Bestimmungsort)
DAF
Delivered At Frontier ...
Frei Grenze ... (vereinbarter Ort an der Grenze)
DES
Delivered Ex Ship ...
Frei ab Schiff ... (vereinbarter Bestimmungshafen)
DEQ
Delivered Ex Quay Duty Paid ...
Frei ab Kai verzollt ... (vereinbarter Bestimmungshafen)
DDU
Delivered Duty Unpaid
Frei unverzollt ...(vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland)
DDP
Delivered Duty Paid
Frei verzollt ...(vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland)
Straßenverkehr
EXW, FCA, CPT, CIP, DAF, DDU, DDP
Luftverkehr
FCA, CPT, CIP, DDU, DDP
Eisenbahnverkehr
EXW, FCA, CPT, CIP, DAF, DDU, DDP
Binnenschifffahrt
FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DES, DEQ
Seeverkehr (konventionell)
FAS, FOB, CFR, CIF, DES, DEQ
Seeverkehr mit Container- und Ro/Ro-Schiffen
FCA, CFR, CIF, CPT, CIP, DDU, DDP
Multimodaler Transport(mind. 2 verschiedene Verkehrsarten)
FCA, CPT, CIP, DDU, DDP
Beliebiges Transportmittel
EXW, FCA, CPT, CIP, DAF, DDU, DDP
Incoter. meistens benutzt ist das CIF (Kosten, Versicherung und Fracht), das bedeutet, daß der Verkäufer die Kosten des Land- See- oder Lufttransports bis zum vereinbarten Hafen übernehmen muß .
Während für die Vereinigten Staaten, es das incoter. DDP ist (gemachtes freigemacht gerad oder "delivered paid duty " wird incoter. am öftesten benutzt .





EXW (Ex Work = ab Werk)
Die Klausel EXW bedeutet, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sobald er die Ware auf seinem Fabrik- oder Lagergelände zur Abholung bereit stellt. Die Verladekosten sowie die Transportkosten zum Bestimmungsort sind dann vom Käufer zu tragen. Auch die Gefahr, dass die Ware auf dem Transport beschädigt wird, geht ab dem Verladevorgang auf den Käufer über. Damit stellt die EXW-Klausel die vertragliche Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar. FCA (Free Carrier = frei Frachtführer)
Bei der Klausel FCA gehen die Pflichten des Verkäufers einen Schritt weiter als bei der vorgenannten EXW-Klausel. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Ware auf seine Kosten einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Transportkosten sowie das Risiko von Transportschäden. FAS (Free alongside Ship = frei Längsseite Schiff)
Diese Klausel ist eine Spezialversion der FCA-Klausel für den Schiffstransport. Der Verkäufer hat seine vertraglichen Pflichten in diesem Fall dann erfüllt, wenn er die Ware in dem entsprechenden Hafen bis an die Längsseite des Schiffes verbracht hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die weiteren Transportkosten und das Transportrisiko. FOB (Free on Board = frei an Bord)
Einen geringfügigen Schritt weiter als die FAS-Klausel reichen die Pflichten des Verkäufers bei der Klausel FOB. Hier endet die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers erst dann, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die weiteren Transportkosten sowie die Gefahr, das die Ware auf dem Transport beschädigt wird. CFR (Cost and Freight = Kosten und Fracht)
Die Klausel CFR betrifft ausschließlich den Schiffstransport. Sie bedeutet, dass der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen trägt. Die Transportgefahr geht aber bereits zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware die Schiffsreling überschreitet. CIF (Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht)
Die Bedeutung dieser Klausel entspricht im wesentlichen der CFR-Klausel. Allerdings muss hier der Verkäufer zusätzlich auf seine Kosten zu Gunsten des Käufers eine Seeschadensversicherung abschließen. CPT (Carriage paid to = frachtfrei)
Die CPT-Klausel entspricht der für den Schiffstransport geltenden Klausel CFR. Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Beförderungskosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Die Transportgefahr geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer dem Frachtführer bzw. Spediteur übergeben wird. CIP (Carriage and Insurance paid to = frachtfrei versichert)
Diese Klausel hat zunächst die gleiche Bedeutung wie die CPT-Klausel. Jedoch ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, auf seine Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen. DAF (delivered at Frontier = geliefert Grenze)
Diese Klausel bedeutet, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sobald er die Ware dem Käufer einer bestimmten vertraglich vereinbarten Grenzstation (noch vor der jeweiligen Zollgrenze) angekommen ist. Für den Weitertransport und insbesondere die Einfuhrformalitäten ist dann der Käufer verantwortlich. DES (Delivered ex Ship = geliefert ab Schiff)
Der Verkäufer erfüllt hier seine vertragliche Verpflichtung, sobald er die Ware in dem vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen dem Käufer an Bord des Schiffes zur Verfügung stellt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käfer die Kosten des Weitertransports einschließlich des Entladens tragen. Das gleiche gilt für das Transportrisiko. DEQ (Delivererd ex Quay = geliefert ab Kai)
Hier übernimmt der Verkäufer im Vergleich zur DES-Klausel zusätzlich die Verpflichtung, auf seine Kosten und sein Risiko auch noch für die Entladung der Ware zu sorgen. Sobald die Lieferung dann am Kai im Bestimmungshafen angekommen ist, ist der Käufer für den Weitertransport verantwortlich. DDU (Delivered, Duty unpaid = geliefert unverzollt)
Hier ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware dem Käufer am vertraglich vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Verkäufer die Transportkosten und das Transportrisiko. Der Käufer seinerseits ist verpflichtet, die Zollformalitäten bei der Einfuhr zu erledigen die entsprechenden Abgaben zu entrichten.
DDP (Delivered, Duty paid = geliefert verzollt)
Diese Klausel beinhaltet die Maximalverpflichtung für den Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, dem Käufer die Ware am im Kaufvertrag festgelegten Ort zur Verfügung zu stellen. Alle hierzu notwendigen Kosten einschließlich etwaiger Einfuhrabgaben) sowie das Transportrisiko bis zu diesem Zeitpunkt sind vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer ist lediglich noch für das Entladen des Transportfahrzeugs verantwortlich.
Allerdings decken die Incoterms nur einen bestimmten, sehr begrenzten Bereich der kaufvertraglichen Rechte und Pflichten ab. Ihr Regelungsgegenstand sind im wesentlichen Transportpflichten, Gefahrübergang, Dokumente und die Aufteilung der Verpflichtungen hinsichtlich Aus- und Einfuhrbestimmungen. Die große Mehrzahl der Rechtsfragen eines Kaufvertrages wie z.B. die Entstehung und Wirksamkeit des Kaufvertrags, Verzug, Unmöglichkeit, Mängelgewährleistung und Rügepflichten sind dort nicht geregelt. Diese Fragen sind nach den oben dargestellten Grundsätzen des IPR zu beantworten.